Die Annahme von Beiträgen, Schenkungen oder Zuschüssen liegt im Ermessen der A' Noor Hilfsorganisation e.V.. Die A' Noor Hilfsorganisation e.V. nimmt keine Schenkungen an, wenn sie nicht im Einklang mit dem Zweck und der Aufgabe der A' Noor Hilfsorganisation e.V. verwendet oder ausgegeben werden können.
Eine unwiderrufliche Schenkung, sei es in Form einer Geldspende oder einer Schenkung auf Lebenszeit, wird nicht angenommen, wenn die Schenkung unter vernünftigen Umständen die finanzielle Sicherheit des Schenkers gefährden würde.
Die A' Noor Hilfsorganisation e.V. erteilt keine Ratschläge über die steuerliche oder sonstige Behandlung von Schenkungen und ermutigt die Spender, ihre eigenen professionellen Berater zu Rate zu ziehen, die sie bei der Durchführung ihrer Spende unterstützen.
Die A' Noor Hilfsorganisation e.V. nimmt Spenden in Form von Bargeld oder börsengehandelten Wertpapieren entgegen. Die Annahme von Sachspenden liegt im Ermessen der A' Noor Hilfsorganisation e.V..
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Bestimmte andere Geschenke, Immobilien, persönliches Eigentum, Sachspenden, nicht liquide Wertpapiere und Beiträge, deren Quellen nicht transparent sind oder deren Verwendung in irgendeiner Weise eingeschränkt ist, müssen vor der Annahme aufgrund der besonderen Verpflichtungen, die sie für die A' Noor Hilfsorganisation e.V. mit sich bringen können, geprüft werden.
Die A' Noor Hilfsorganisation e.V. stellt Spendern, die die steuerlichen Voraussetzungen erfüllen, Bescheinigungen über die Annahme von Vermögenswerten aus, die der Verein als Schenkung erhalten hat. Mit Ausnahme von Geldgeschenken und börsennotierten Wertpapieren wird jedoch einer Quittung oder einem anderen Nachweis für ein Geschenk, das die A' Noor Hilfsorganisation e.V. erhalten hat, kein Wert beigemessen.
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Die A' Noor Hilfsorganisation e.V. respektiert den Willen des Spenders bei zweckgebundenen Schenkungen und bei Schenkungen, die dem Wunsch nach Anonymität entsprechen. Bei anonymen Spenden wird die A' Noor Hilfsorganisation e.V. die Informationen über den Spender auf die Mitarbeiter beschränken, die sie kennen müssen.
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Die A' Noor Hilfsorganisation e.V. wird keinen Dritten dafür entschädigen, dass er ein Geschenk oder einen Spender an die A' Noor Hilfsorganisation e.V. vermittelt, sei es durch Provisionen, Vermittlungsgebühren oder andere Mittel.